AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Start-up Treff UG
- Allgemeine Regelungen
Hinweis zur Streitbeilegung:
Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet dennis@startuptreff.de
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Geltungsbereich der AGB, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
2.1 Der Inanspruchnahme der Dienstleistung der Start-up Treff UG, Holzhofstraße 8, 55116 Mainz (im folgenden ‘‘Start-up Treff‘‘ genannt) liegen ausschließlich die nachstehenden AGB zugrunde. Von diesen AGB abweichende AGB oder ergänzende Bestimmungen der Nutzer dieser Dienstleistungen finden keine Anwendung.
Start-up Treff UG, vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Feller, in der Holzhofstraße 8, 55116 Mainz (nachfolgend Start-up Treff genannt) bietet Veranstaltungen an. Der Zutritt zu diesen Veranstaltungen wird nur mit gültiger Eintrittskarte (nachfolgend nur ,,Ticket‘‘) gewährt.
2.2 Dieses folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer eines Tickets oder einer sonstigen Leistung (nachfolgend der ,,Besucher‘‘) und Start-up Treff. Start-up Treff weist darauf hin, dass er als Unternehmer im Sinne § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Besuchers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2.4 Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.5 Der Veranstalter schließt nur Verträge mit Verbrauchern ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.6 Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist primär der Kauf eines Tickets, wodurch die Parteien einen Veranstaltungsvertrag abschließen und der Besucher ein Besuchsrecht an der Veranstaltung erwirbt.
2.7 Der Besucher kann über die Webseite des Veranstalters eine Bestellung der Tickets vornehmen. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus, sobald er die Schaltfläche ,,Jetzt bezahlen‘‘ (oder eine Schaltfläche mit ähnlicher Formulierung) betätigt hat. Die Annahme des Vertrages zwischen Besucher und Start-up Treff kommt (i) im Falle der Zahlung durch Vorkasse durch Anzeige der Überweisungsdaten für die noch fehlende Überweisung und (ii) bei sämtlichen anderen Zahlarten durch Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer zustande. Darüber hinaus stellt die für den Teilnehmer erkennbare Zusendung eines Zugangs zu einem persönlichen MyTicket-Portal immer eine Vertragsbestätigung dar. Sollte der Besucher eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
2.8 Im Anschluss an den Eingang der vollständigen Bezahlung bei dem Veranstalter erhält der Besucher die Tickets an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Besucher erhält keine weiteren Tickets per Post oder Fax.
2.9 Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besucher nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus kann der Besucher, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
2.10 Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Besucher Kaufmann ist.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
- Abwicklung des Kaufvertrages
3.1 Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Besucher hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
3.2 Bei Rücklastenschriften werden diese Zusatzkosten dem Besucher in Rechnung gestellt.
3.3 Der Besucher wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Besucher die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.4 Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 3 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Pflichten des Besuchers
4.1 Der Besucher ist selbst für die Aufbewahrung und Mitführung der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich.
4.2 Tickets oder andere angebotene Leistungen, die nur personalisiert erworben werden können, berechtigen nur den jeweiligen Inhaber des Tickets oder des gebuchten Zusatzartikels zur Teilnahme an der Veranstaltung bzw. zur Nutzung. Umpersonalisierungen richten sich nach den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TicketPAY Europe GmbH.
4.3 Der Besucher ist bei der Inanspruchnahme von vergünstigen Tickets dazu verpflichtet, unaufgefordert die entsprechenden Nachweise bei den Zugangskontrollen zur Veranstaltung vorzulegen. Für den Fall, dass der Besucher dem nicht nachkommt, steht Start-up Treff das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Nachweispflicht vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich herausstellt, dass Besucher nicht für die entsprechende Ticketart berechtigt ist, wird darauf hingewiesen, dass Start-up Treff gesetzlich dazu berechtigt ist, den Vertrag anzufechten.
4.4. Der Besucher ist verpflichtet, die von Start-up Treff erbrachten / zu erbringenden Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Der Besucher ist insbesondere nur berechtigt, die Tickets für ausschließlich die eigenen Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Tickets oder Nutzung zu als Preis für ein Gewinnspiel, Preisausschreiben oder sonstigen Werbezwecken ist ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch Start-up Treff verboten. Der Weiterverkauf ist ausschließlich über die TicketPAY-Plattform erlaubt und richten sich nach den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TicketPAY Europe GmbH.
4.5 Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
4.6 Jeder Besucher der Tickets unter Verstoß gegen die vorstehenden Klauseln Absatz 4 Nr. 4.4 und 4.5 weitergibt oder im Sinne von Absatz 4 Nr. 4.6 präpariert, ist verpflichtet, Start-up Treff eine angemessene, durch Start-up Treff nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtliche zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro je vertragswidrig angebotenem oder präparierten Ticket bzw. Besuchsrecht zu zahlen. Start-up Treff bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Start-up Treff ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket einzuziehen oder das Besuchsrecht zu widerrufen.
4.7 Der Besucher hat sicherzustellen, dass seine Handlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht gegen gesetzliche Vorschriften und / oder Rechte Dritter verstoßen. Der Besucher ist insbesondere verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit etwaiger Handlungen / Aktionen selbst zu überprüfen und sich rechtskonform zu verhalten.
4.8 Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangen Ziffern gegenüber Start-up Treff geltend machen, wird Start-up Treff den Besucher hierüber unverzüglich informieren. Der Besucher verpflichtet sich, Start-up Treff insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, ihn bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Start-up Treff kein Mitverschulden zur Last fällt. In diesem Fall ist die Freistellung um den Mitverschuldensanteil zu kürzen.
- Änderungen, Absage, Stornierung durch Start-up Treff
5.1 Start-up Treff hat keinerlei Einfluss auf die Länge und die Gestaltung der Vorträge der Speaker und übernimmt daher gegenüber den Besuchern hierfür keine Haftung.
5.2 Das Ticket berechtigt zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung. Start-up Treff hat das Recht, den Ablauf, den Inhalt und den Ort der jeweiligen Veranstaltungen kurzfristig zu ändern. Start-up Treff wird soweit möglich für gleichwertigen Ersatz sorgen. Hieraus ergibt sich für den Besucher kein Recht zum Rücktritt und / oder Stornierung seiner Tickets, solange der Gesamtcharakter von Start-up Treff gewahrt bleibt.
5.3 Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind soweit zumutbar vom Besucher hinzunehmen.
5.4 Absagen oder Änderungen werden durch Start-up Treff so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund stattfinden. Start-up Treff versucht Programmänderungen unverzüglich auf seiner Webseite unter www.startuptreff.de sowie den entsprechenden Social-Media-Kanälen bekanntzumachen. Änderungen während der Veranstaltung werden über die Social Media Kanäle bekannt gegeben.
5.5 Start-up Treff behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund örtlich und / oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch nur begrenzt auf den Nennwert des Tickets und nur bis zum Veranstaltungstermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Ausschluss der Haftungsbeschränkung / des Haftungsausschlusses nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen greift.
5.6 Start-up Treff ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen. Bei Absage durch Start-up Treff werden bereits bezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Ausschluss der Haftungsbeschränkung / des Haftungsausschlusses nach Absatz 6 dieses Vertrages greift.
5.7 Start-up Treff findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollten die Witterungsumstände jedoch eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Speaker und / oder des Personals begründen, kann Start-up Treff sofort abbrechen. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von Start-up Treff zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert z.B. Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen dies gilt auch für die Vertragspartner vom Start-up Treff, so ist Start-up Treff berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
5.8 Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
- Haftung
6.1 Für etwaige Mängel stehen dem Besucher gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch Absatz 6 Nr. 6.2 dieser AGB nicht beschränkt.
6.2 Sofern der Besucher Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
6.3 Für den Fall, dass es einen Fall gesetzlicher Gewährleistung gibt, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Start-up Treff zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Besuchers verursacht werden.
6.4 Start-up Treff haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden sowie für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
6.5 Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.
6.6 Der Besucher und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, die Räumlichkeiten, Gebäude, Sanitärräume usw. pfleglich zu behandeln.
6.7 Der Besucher haftet für alle durch ihn oder seine Begleitperson auf der Veranstaltung oder gegenüber anderen Besuchern verursachten Schäden. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Besucher selbst oder dessen Begleitpersonen schuldhaft verursacht werden, sind Start-up Treff gegenüber umgehend anzuzeigen.
6.8 Offensichtliche Schäden durch Start-up Treff, die dem Besucher vor Verlassen der Veranstaltung bekannt werden, sind Start-up Treff gegenüber unverzüglich anzuzeigen und ihm ist Gelegenheit zur Untersuchung des Schadens zu geben. Wenn dies dem Besucher nicht möglich ist, hat die Meldung in Textform bei dem Veranstalter unter der in dieser AGB genannten Adresse zu erfolgen.
6.9 Start-up Treff haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet er nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein von Start-up Treff zu beherrschendes Risiko handelt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungshilfen von Start-up Treff.
6.10 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Start-up Treff.
6.11 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.12 Start-up Treff haftet nicht für die Verluste der in der Garderobe aufbewahrten persönlichen Wertgegenstände.
- Zutritt zur Veranstaltung
7.1 Zutritt zur Veranstaltung erhalten nur Besucher, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Alter von 16 bzw. 17 Jahren ist zwingend eine Aufsichtsperson notwendig. Beim ersten Einlass ist das Ticket und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Ticket wird eingetauscht gegen Verstanstaltungsbändchen. Das Veranstaltungsbändchen ist während des gesamten Aufenthalts auf der Veranstaltung mit sich zu führen und darf nicht abgelegt oder weitergegeben werden.
7.2 Start-up Treff behält sich das Recht vor, Besucher den Zutritt zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Absatz 8, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Äußerungen tätigt. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Besuchers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
7.3 Start-up Treff behält sich das Recht vor, Besucher, die auf der Veranstaltung ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, der gesamten Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
7.4 Unverschlossene oder beschädigte Veranstaltungsbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend durch Start-up Treff umgetauscht werden.
- Verbotene Gegenstände / Einlasskontrolle
8.1 Auf der gesamten Veranstaltung sind allgemein gefährliche und / oder gefährdende und / oder verbotene Gegenstände verboten. Hierzu zählen insbesondere Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Shishas mit Glas Bowl, sonstige Glasbehälter, Tiere / Haustiere, Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Drohnen, Laserpointer, professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Aggregate und Autobatterien, Gaskartuschen, Trockeneis, Himmelslaternen, Megaphone, Wunderkerzen, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder Symbole oder Flugblätter.
8.2 Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonals von Start-up Treff durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Besucher erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Start-up Treff hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesem Fall nicht möglich.
8.3 Start-up Treff ist berechtigt, verbotene Gegenstände nach Absatz 8 Nr. 8.1 und 8.2 vorübergehend zu verwehren und in Besitz zu nehmen sowie an öffentliche Behörden oder die Polizei zu übergeben. Start-up Treff weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
8.4 Eine nachträgliche Verhinderung des Besuchers, an der Veranstaltung teilzunehmen, berechtigt nicht zur Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
9.1 Das Hausrecht wird von Start-up Treff bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Auf der Veranstaltung gelten die Veranstaltungsordnung. Den Weisungen vom Start-up Treff und des Personals ist Folge zu leisten.
9.2 Den Besuchern ist es insbesondere untersagt:
- Verbotene Gegenstände im Sinne von Absatz 8 mitzuführen;
- Gegenstände auf die Bühne, auf das Personal vom Start-up Treff oder andere Besucher zu werfen;
- Körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal vom Start-up Treff oder sonstige Dritte auszuüben;
- Bauliche Anlagen, Wände, Sachen usw. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Start-up Treff gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf der gesamter Veranstaltung grundsätzlich untersagt;
- Äußerungen homophober, sexistischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Inhalte;
- Bereiche, Räume und Bühnen zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
9.3 Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras und Drohnen ist grundsätzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt, soweit ein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist.
9.4 Besucher, die gegen die Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gemäß verstoßen oder verstoßt haben, kann Start-up Treff von der Veranstaltung verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf der Veranstaltung eine Straftat, wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
9.5 Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Besucher von der Veranstaltung verwiesen, verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Besucher, der schuldhaft gegen diese AGB oder die Veranstaltungsordnung verstößt, ist Start-up Treff zum Ersatz eines vom Start-up Treff dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
- Jugendschutz
Für die gesamte Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
- Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass bei Start-up Treff, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Start-up Treff sorgt durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
- Leistungen
12.1 Start-up Treff betreibt eine Plattform zur Förderungen von Start-ups und / oder etablierte Unternehmen. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen organisiert. Start-ups und etablierte Unternehmen haben die Möglichkeit ihre Geschäftsidee bzw. Geschäftsmodell zu präsentieren.
12.2 Start-up Treff verfügt über ein großes Netzwerk zu Start-ups, etablierte Unternehmen und Investoren, die interessiert an einer Vernetzung und Unternehmensbeteiligungen sind. Aufgrund dieses Netzwerks ist Start-up Treff dazu in der Lage, den Kontakt zwischen Start-ups, etablierte Unternehmen und Investoren herzustellen.
12.3 Start-up Treff bietet keine Finanzdienstleistung an und übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Veranstaltung und / oder andere Wege zu einer Vernetzung mit Start-ups, etablierte Unternehmen und / oder Investoren zustande kommt. Start-up Treff ist nicht dazu verpflichtet, Start-ups, etablierte Unternehmen und / oder Investoren miteinander zu vernetzen.
12.4 Start-up Treff wird nicht exklusiv für ein Start-up, etabliertes Unternehmen und / oder Investoren tätig, d.h. jedes Start-up, etabliertes Unternehmen und / Investoren werden gleichbehandelt. Start-up Treff kann jederzeit auch mehrere Start-ups, etablierte Unternehmen und / oder Investoren miteinander vernetzen.
12.5 Start-up Treff beteiligt sich nicht an den Verhandlungen zu möglicher Zusammenarbeit zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen und / oder Investoren. Diese Parteien sind allein für das Aushandeln einer möglichen Zusammenarbeit verantwortlich.
12.6 Start-up Treff UG ist berechtigt, Vor-, Nachname, E-Mail-Adresse, Unternehmen, Land, Firmengröße, Firmentyp, Position, Karrierelevel und Sektor an Partner, Investoren, Business Angel usw. weiterzugeben, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.
- Fotos und Aufzeichnungen
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen vor und während der gesamten Veranstaltungen Ton- und Bildaufnahmen durch Start-up Treff und ihn beauftragte Dritte erstellt werden und von Start-up Treff im Internet, Printmedien und anderen Medien veröffentlicht, verbreitet und weitergegeben werden, soweit dies nach den Regelungen der DSGVO zulässig ist.
- Datenschutz
Alle Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- Urheber- und Nutzungsrechte
Start-up Treff behält sich alle Rechte an den Inhalten der Webseite www.startuptreff.de sowie der darauf enthaltenen Daten vor.
- Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform.
16.2 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
letzte Aktualisierung: 12.02.2024